Bulgarischer Kunde kauft Kapselfüllmaschine NJP-400 erneut.
Automatische Kapselbefüllanlagen gehören zu den pharmazeutischen Maschinen und müssen den GMP-Richtlinien (Good Manufacturing Practice) entsprechen. Daher gelten spezifische Anforderungen an Material und Inhalt der Etiketten – üblicherweise wird Edelstahl geätzt, um Korrosionsbeständigkeit, einfache Reinigung und Ablösung zu gewährleisten.
Spezielle Anmerkungsvorschläge
GMP-Konformitätskennzeichnung: Es wird empfohlen, die Ecke des Etiketts mit den Worten „entspricht den GMP-Standards“ zu kennzeichnen.
Warnhinweise: Wenn das Gerät bewegliche Teile oder Bereiche mit hohen Temperaturen aufweist, wird empfohlen, Warnhinweise wie „Schutzabdeckung während des Betriebs nicht öffnen“ separat anzubringen oder zu kennzeichnen.
Anforderungen an die Druckluft (falls pneumatische Komponenten vorhanden sind): können mit „Druckluftdruck: 0,3~0,7 MPa“ gekennzeichnet werden.
CE-Kennzeichnung: Geräte, die nach Europa exportiert werden, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.